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Anmeldung
Empfohlen wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung mittels schriftlichem Anmeldeformular. Mit der von uns zugesandten schriftlichen
Bestätigung in Verbindung mit der Rechnungsausstellung wird die Anmeldung verbindlich.
Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der
Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. |
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Zahlung
Mit Eingang unserer Anmeldebestätigung / Rechnung bei Ihnen wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % der Veranstaltungskosten je Teilnehmer fällig. Die Zahlung des gesamten Arrangementpreises ist bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen und bei Beträgen unter Fr. 900.- sind die Kosten nach Eingang der Buchungsbestätigung vollumfänglich zu bezahlen. Alle Preise gelten pro Person und in Schweizer Franken.
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Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in den Programmübersichten des Bike Touren Veranstalters sowie aus dem Inhalt der Bike Touren Bestätigung. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang und die Art der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Haftung und Schadenersatz
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und jegliche Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wird wegbedungen. Die vom Tourleiter gegebenen Anweisungen
und Vorkehrungen sind vom Tourenteilnehmer stets in eigen Verantwortung einzuhalten. Für Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt Adventure-Bike keine Haftung. Für die Einhaltung der landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Bei
Diebstahl oder durch den Teilnehmer verursachte Schäden übernimmt Adventure-Bike ebenfalls keine Haftung.
Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind
jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung anerkennt der/die TeilnehmerIn ausdrücklich diese möglichen Gefahren zu kennen und verzichtet
im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber Adventure-Bike.
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Versicherung
Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz und sind Sache des Teilnehmers. Der Abschluss einer Unfallversicherung mit Einschluss von Haftpflicht-,
(schweizerische Velovignette) Unfall-, Bergrisiken und Rettungskosten sowie bei Bedarf einer Auslandszusatzkrankenversicherung wird deshalb dringend empfohlen.
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Reiseabbruch
Ein Teilnehmer, der die Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung
des von ihm einbezahlten Reisepreise. |
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Annullierung durch den Teilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
Die Annullierung muss in schriftlicher und eingeschrieben Form erfolgen. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden:
bis zum 30. Tag vor Antritt 20%
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Antritt 50%
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Antritt 70%
ab 7 Tag bis 1. Tag vor Antritt 90%
bei Nichtantritt der Veranstaltung 100%
Der Kunde kann bis zur Veranstaltung eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungs Erfordernissen nicht genügt.
Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen. Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittsversicherung.
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Annullierung durch den Veranstalter
Muss Adventure-Bike aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen eine Veranstaltung absagen
respektive abbrechen. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf die Rückerstattung aller nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Ist ein
Teilnehmer den Anforderungen der Tour oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. |
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Sonderkosten
Entstehen während der Mountainbike Tour Sonderkosten, so gehen diese zu Lasten des Kunden und sind umgehend vor Ort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Sollte Adventure-bike in Vorlage treten, um einem akuten Notfall zu begegnen, so sind verauslagte Beträge unmittelbar nach Beendigung der Bike Tour an Adventure-bike zu erstatten. |
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Veranstaltung
Es besteht absolute Helmpflicht! Der Tourenführer ist berechtigt zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar den zu
erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder welcher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäss nachgekommen ist oder trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört, kann er durch den Veranstalter, ohne Anspruch auf Schadenersatz, von der Bike Tour jederzeit ausgeschlossen
werden. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Tourenpreis. |
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Allgemeines
Beanstandungen während einer Veranstaltung sind an Ort schriftlich bekanntzugeben. Die LeiterInnen der Veranstaltung sind jedoch nicht befugt, Forderungen anzuerkennen. Ansprüche müssen mit einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Änderungen von Programmleistungen und Preisen
sowie die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten.
Der Veranstalter kann im
Interesse der Gruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Tour gefährdet ist, von einem Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen. |
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Webseite
Die Informationen dieser Webseite werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen
verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten
Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der
Inhaber dieser Internetseite ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.
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Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und Adventure-bike ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Adventure-bike
können ausschliesslich an deren Firmensitz in Basel angebracht werden.
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Veranstalter
ADVENTURE-BIKE
Dominic Häberli
Gellertstrasse 52
CH-4052 Basel

Bankverbindung
Post Postfinance
Nordring 8, 3030 Bern
KONTO - NR. 40-404134-6
IBAN: CH69 0900 0000 4040 4134 6
SWIFTCODE: POFICHBEXXX
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